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From the magazine BR/DC 4/2017 | S. 246-248 The following page is 246

Appel d’offres / Ausschreibung (per August 2017)

Principes / Grundsätze

Basel-Stadt – Definitionsfreiheit – Festpreisangebot (Bâle-Ville – Liberté de définition – Offre à prix ferme)

(539) 1. Mit dem Angebot sollte ein Festpreis für einen Treibstoff (Diesel) für den Zeitraum von 2 Jahren abgegeben werden. Das Angebot sollte am Eingabetag um 10.30 Uhr und der Vergabeentscheid um 11.30 Uhr erfolgen. Die Rekurrentin rügte, dass auf dieser Basis nicht ordnungsgemäss offeriert werden konnte. Zur Begründung machte sie geltend, dass der Mineralöl-Markt sehr volatil sei. Die Vergabestelle setze sich einem Spekulationsrisiko aus. Die Offertkonditionen widersprächen daher den Zielen des Vergaberechts. 2. Das Gericht erwog, dass nicht zu beanstanden sei, dass die Vergabestelle mit einem Festpreis für den Bezug von Treibstoffen aus budgetären Gründen Planungssicherheit für zwei Jahre gewinnen wolle. Vorliegend handle es sich um einen unternehmerischen Entscheid eines öffentlich-rechtlichen Betriebs, der in seinem…

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