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From the magazine BR-DC 3/2017 | S. 162-163 The following page is 162

Entscheid des Handelsgerichts des Kantons Zürich (Einzelgericht) vom 14. Januar 2016 (HE150517-O)

Bau­hand­wer­ker­pfand­recht: Bau­reini­gung als ­pfand­be­rech­tig­te Arbeit

Die Baureinigung ist objektspezifisch und stellt einen festen Bestandteil der Bauausführung dar, weshalb sie wie der Gerüstbau und die Abbrucharbeiten pfandberechtigt ist.

Le nettoyage de chantiers est lié à l’objet et fait partie intégrante de la construction du bâtiment, raison pour laquelle celui-ci – comme le montage d’échafaudage et les travaux de démolition – donne droit au gage.

Der Fall

(452) Die Klägerin verlangte für auf dem Grundstück der Beklagten erbrachte Rohbau- und Baureinigungsarbeiten die vorläufige Eintragung eines Bauhandwerkerpfandrechts. Die Beklagte schloss auf Löschung des bereits superprovisorisch eingetragenen Pfandrechts und verkündete der F. AG den Streit.

Der Entscheid

Im Verfahren um vorläufige Eintragung muss die Klägerin das Bestehen der Voraussetzungen für ein Bauhandwerkerpfandrecht lediglich glaubhaft machen. Dass die Arbeiten auf dem betreffenden Grundstück erbracht worden sind, ist anhand des Werkvertrags sowie einer Rechnung…

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