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From the magazine BR-DC 1/2017 | S. 28-31 The following page is 28

Urteil des Kantonsgerichts Wallis vom 17. September 2015 (A1 15 66)1

«Ausser Frage»: Berücksichtigung künftiger wirtschaftlicher oder technischer Kapazitäten bei der Eignungsprüfung oder beim Zuschlag

Das KGer VS zeigt auf, welche Anforderungen bezüglich des Nachweises von zum Angebotszeitpunkt noch nicht oder noch nicht hinreichend vorhandenen wirtschaftlichen oder technischen Kapazitäten gelten und welche Tragweite dabei dem Gleichbehandlungsgrundsatz zukommt.

Le TC VS expose les exigences qu’il applique à la preuve des capacités économiques ou techniques lorsqu’elles n’existent pas encore, ou pas suffisamment, au moment de l’offre, et ce faisant la portée qu’il donne au principe de l’égalité de traitement.

Der Fall

(4) Eine dem öffentlichen Beschaffungsrecht unterstehende Auftraggeberin schrieb für den Neubau einer industriellen Anlage im Rahmen eines Loses die Beschaffung technischer Komponenten aus und publizierte verschiedene Zuschlagskriterien mit unterschiedlicher Gewichtung. Eines dieser Kriterien mit einer Gewichtung von 5% war der Kundendienst. Die Auftraggeberin konkretisierte dieses Kriterium in den Ausschreibungsunterlagen mit einer Liste, gemäss…

[…]