Baupolizei / Police des constructions (per Oktober 2016)
Bauvorschriften / Réglementation
Indices d’utilisation et d’occupation du sol (Ausnützungs- und Bebauungsziffer)
(526) Die Ausnützungsziffer und die Überbauungsziffer sind zwei verschiedene Begriffe und Institute, weshalb beim Wechsel auf Letztere die übertragene Bruttogeschossfläche (BGF) resp. anrechenbare Geschossfläche (aGF) umgerechnet werden muss. Die übertragene BGF resp. aGF dividiert durch die zulässige Anzahl Geschosse ergibt die entsprechende überbaubare Grundfläche (üGF). Diese Umrechnungsmethode ist trotz gewissen Ungenauigkeiten aufgrund der Unterschiede bei den nicht zur aGF bzw. üGF zu rechnenden Flächen sachgerecht. Die Übertragung des Rechts auf die nicht beanspruchte üGF ist auf Kosten der berechtigten Grundeigentümer im Grundbuch anzumerken. Dies gilt auch, wenn die Anmerkung aufgrund einer Rechtsänderung erfolgen muss und der Antrag für diese Bereinigung vom belasteten Grundeigentümer stammt. KGer (TC) LU 7H 14 364 / 7 H 15 1 (26.1…