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From the magazine BR/DC 4/2016 | S. 244-245 The following page is 244

Interruption de la procédure / Abbruch des Verfahrens (per August 2016)

Motifs d’interruption / Abbruchgründe

Obwalden/BGer – Fehlender Wettbewerb (Obwald/TF – Absence de concurrence)

(412) 1. «Aus Art. 13 lit. i IVöB ergibt sich, dass ein Abbruch bzw. eine Wiederholung des Vergabeverfahrens nur aus wichtigen Gründen angeordnet werden darf. Demgemäss sieht Art. 36 Abs. 1 AB SubmG/OW vor, dass die Auftraggeberin … das Verfahren aus wichtigen Gründen abbrechen oder wiederholen kann, namentlich wenn (lit. c) die eingereichten Angebote keinen wirksamen Wettbewerb garantieren.» 2. «Bei der vorliegenden Sachlage ist es jedenfalls nicht willkürlich, wenn die Vorinstanz hier vom Fehlen eines wirksamen Wettbewerbs ausging:» a. «Die einzige Offerte, die das Pflichtenheft für das zu beschaffende Fahrzeug vollständig erfüllte, war die der Beschwerdeführerin.» b. «Deren Geschäftsführer hat sowohl in seiner Eigenschaft als Feuerwehrkommandant als auch als Fachperson für Spezial­fahrzeuge die zuständige Gemeindekommission beraten,…

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