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From the magazine BR/DC 4/2016 | S. 242-244 The following page is 242

Exclusion de la procédure / Ausschluss vom Verfahren (per August 2016)

Exclusion pour vice de forme / Ausschluss infolge eines Formfehlers

Tessin/BGer – Versiegelung des Offertumschlags (Tessin/TF – Mise sous scellés de l’enveloppe contenant l’offre)

(400) Hat die Vergabestelle in der Ausschreibung verlangt, dass der die Offerte enthaltende Briefumschlag nicht nur geschlossen, sondern versiegelt sein muss, so stellt es keinen überspitzten Formalismus dar, wenn hernach ein Angebot ausgeschlossen wird, welches in einem zwar verschlossenen, nicht jedoch speziell versiegelten Umschlag eingelangt war. Denn das Versiegelungsgebot verfolgt keinen Selbstzweck, sondern dient dem Schutz vor (unentdeckt bleibenden) Manipulationen sowie der in der Offerte enthaltenen Geheimnisse. BGer (TF) 2C_933/2015 (4.3.2016). (mb)

Neuchâtel/TF – Dossier non vicié – Aucune exclusion (Neuenburg/BGer – Gültiges Dossier – Kein Ausschluss)

(401) Le Tribunal cantonal n’a pas fait preuve d’arbitraire en considérant que les vices suivants n’étaient pas…

[…]