Direkt zum Inhalt

From the magazine BR/DC 3/2016 | S. 172-173 The following page is 172

Architekten- und Ingenieurvertrag /  Contrat d’architecte et d’ingénieur (per Juni 2016)

Auftrag oder Werkvertrag? (Mandat ou contrat d’entre­prise?)

(314) 1. Eine Totalunternehmerin klagte gegen zwei Planer. Den einen Planer hatte sie mit der Beratung in energe­tischer und akustischer Hinsicht sowie betreffend den sommerlichen Wärmeschutz beauftragt. Dieses Vertragsverhältnis qualifizierte das Gericht als Auftrag im Sinne von Art. 394 ff OR. Auch die Tatsache, dass die behauptete Vertragsverletzung durch eine in Form einer Planskizze abgegebene Empfehlung verursacht worden sei, ändere an dieser Qualifikation nichts (E. 3.2.5). 2. Der andere Planer hatte sich zu den in Teilphase «Ausführungsplanung» gemäss Ziff. 4.51 SIA-Ordnung 102 (Ausgabe 2001) definierten Leistungen verpflichtet. Diese Leistungen sind – so das Handelsgericht – «teilweise als Werkvertrag (insbesondere das Erstellen der Werk- und Detailpläne im geeigneten Massstab; Art. 363 ff. OR) und teilweise als Auftrag (insbesondere die definitive Auswahl der Materialien und Konstruktionen mit…

[…]