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From the magazine BR/DC 6/2015 | S. 347-350 The following page is 347

Werkvertrag/Contrat d’entreprise (per Dezember 2015)

Auftrag oder Werkvertrag? (Mandat ou contrat d’entreprise?)

(570) 1. Als falsch qualifizierte das Obergericht Zürich den Ansatz einer Bauherrschaft, die Qualifikation des Rechtsverhältnisses am blossen Vertragswortlaut («gemäss erteiltem Auftrag») festzumachen: «Soweit die Arbeit von ‹Planern› das Erstellen von Plänen beinhaltet, was der Begriff nahelegt, liegt nach bundesgerichtlicher Rechtsprechung nämlich ein Werkvertrag und kein Auftrag vor (BGE 130 III 365, 114 II 52)». 2. Betreffend die rechtliche Qualifikation des Rechtsverhältnisses konnte die Bauherrschaft sich auch nicht auf den Wortlaut der Ausführungen des gegnerischen Rechtsanwaltes berufen: Soweit dieser in einer Rechtsschrift festhielt, dass die Bauherrschaft anerkenne, am gekauften Haus Änderungs- und Zusatzwünsche «in Auftrag» gegeben zu haben, ging es darum, das Eingeständnis der Bauherrschaft festzuhalten, die entsprechenden Arbeiten veranlasst zu haben, und nicht um die rechtliche Qualifikation dieser…

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