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From the magazine BR/DC 6/2015 | S. 346-347 The following page is 346

Grundstückkauf/Contrat de vente immobilière (per Dezember 2015)

Kontrollpflicht bei Handänderungen gemäss Niederspannungs-Installationsverordnung (Obligation de contrôle après changement de propriétaire selon l’Ordonnance sur les installations électriques à basse tension)

(568) 1a. In einem Grundstückkaufvertrag wurde Folgendes vereinbart: «Die Vertragsparteien erklären, dass die vorgeschriebene Kontrolle der elektrischen Niederspannungsinstallation im Erwerbsobjekt erst nach der Eigentumsübertragung durch die erwerbende Partei veranlasst wird. Sollten sich daraus für sie Nachteile irgendwelcher Art (namentlich Kostenfolgen) ergeben, wird die veräussernde Partei von jeder Gewährspflicht befreit.» b. In Bezug auf die Elektroanlagen war die Käuferin in der Folge mit erheblichen Sanierungskosten konfrontiert. Sie machte geltend, die entsprechende Klausel sei nichtig, denn sie stehe im Widerspruch zu Ziff. 3 des Anhangs zur Verordnung über elektrische Niederspannungsinstallationen (NIV), die folgenden Wortlaut hat: «Elektrische…

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