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From the magazine BR-DC 6/2015 | S. 337-339 The following page is 337

Entscheid des Obergerichts des Kantons Bern vom 19. November 2014 (ZK 14 463)

Bestellung eines unselbständigen Baurechts an einem Gebäudeteil

Bettina Hürlimann-Kaup, Dr. iur., Professorin an der Universität Freiburg
Nathalie Hagi, MLaw, Notarin, Freiburg

Die Bestellung eines unselbständigen Baurechts an einem Gebäudeteil ist entgegen Art. 675 Abs. 2 ZGB zulässig, wenn aufgrund einer gesetzlichen Eigentumszuweisung sichergestellt ist, dass das Eigentum an sämtlichen Gebäudeteilen dauerhaft bei einer einzigen Person liegt.

Contrairement aux exigences de l’art. 675 al. 2 CC une partie d’un bâtiment peut être l’objet d’un droit de superficie non distinct si la loi prévoit que la propriété de toutes les parties du bâtiment reste durablement avec une seule personne.

Der Fall

(564) Im vorliegenden Fall geht es um den von der Schweizerischen Eidgenossenschaft in der Länggasse Bern erstellten Neufeldtunnel, welcher zum Nationalstrassennetz gehört. Die Tunnelbaute führt über insgesamt sieben Grundstücke. Die beiden Eingangsportale des Tunnels befinden sich auf zwei Grundstücken, die der Eidgenossenschaft gehören. Eigentümer der anderen Grundstücke sind der Kanton Bern (1 Grundstück), die Burgergemeinde Bern (3 Grundstücke) sowie…

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