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From the magazine BR/DC 4/2015 | S. 239-244 The following page is 239

Procédure de recours / Das Beschwerdeverfahren (per August 2015)

Rechtsschutz-Schwellenwert / Valeur seuil pour la ­protection juridique

Bern – Massgeblichkeit des geschätzten Auftragswerts (Berne – Charactère déterminant de la valeur estimée du mandat)

(345) 1. Nach Art. 11 Abs. 2 ÖBG-BE sind Vergabeverfügungen nur dann anfechtbar, «wenn die Schwellenwerte des Einladungsverfahrens oder die tieferen kommunalen Schwellenwerte erreicht werden.» 2a. «Aus dem Wortlaut von Art. 11 Abs. 2 … ÖBG geht nicht eindeutig hervor, welcher Preis die Schwellenwerte des Einladungsverfahrens erreichen muss, damit die Anfechtbarkeit gegeben ist.» b. «Auch im Bundesrecht hat das Erreichen der Schwellenwerte eine Bedeutung für die Anfechtbarkeit von öffentlichen Aufträgen. Nach Art. 6 BöB ist das BöB nur anwendbar, wenn der geschätzte Wert des zu vergebenden öffentlichen Auftrages gewisse Schwellenwerte erreicht.» 3. Nichts spricht «gegen die Annahme, dass auch bei Art. 11 Abs. 2 … ÖBG der vorgängig geschätzte Auftragswert massgebend…

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