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From the magazine BR/DC 4/2015 | S. 233-235 The following page is 233

Critères d’adjudication / Die Zuschlagskriterien (per August 2015)

Prix / Der Preis

Bern – Gleichbehandlung – Steuerbefreite Leistungen (Berne – Egalité de traitement – Prestations exonérées d’impôts)

(326) 1. Die Aktien der auf dem freien Markt tätigen Bedag Informatik AG liegen vollumfänglich im Besitz des Kantons Bern. Aufgrund dieses Umstands sind jene Leistungen, welche die Bedag den Stellen des Kantons Bern erbringt, von der Mehrwertsteuer ausgenommen (Art. 21 Abs. 2 Ziff. 28 MWSTG i.V.m. Art. 38 Abs. 2 lit. d MWSTV). 2. Die Bedag offerierte ihre Leistungen in einem durch ein Amt der Berner Kantonsverwaltung nach öffentlichem Vergaberecht durchgeführten Einladungsverfahren. Sie wies einen Preis ohne MWST und, anstelle dieser Steuer, einen Zuschlag von 2,6% aus. Dieser Zuschlag sollte die Kosten transparent machen, die der Bedag dadurch entstehen, dass sie bei ihren Einkäufen MWST bezahlt, dafür aber keinen Vorsteuerabzug geltend machen kann, soweit es um zugunsten des Kantons Bern erbrachte Leistungen geht. 3. Die…

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