Direkt zum Inhalt

From the magazine BR/DC 4/2015 | S. 229-233 The following page is 229

Aptitude / Die Eignung (per August 2015)

Principes / Grundsätze

Bund/BGer – Referenz über nicht abgeschlossene Arbeiten (Confédération/TF – Référence rélative à des travaux non achevés)

(316) 1a. «Bei einigen Leistungspaketen hatte die [Zuschlagsempfängerin] Referenzen für Arbeiten angegeben, welche erst in Ausführung waren». b. «Vor der Vorinstanz hatte die [Beschwerdeführerin] kritisiert, ein nicht abgeschlossenes Projekt könne nicht als Referenz dienen». c. «Die Vorinstanz führte aus, die Eignung eines nicht abgeschlossenen Projekts als Referenz könne wohl nicht generell ausgeschlossen werden; bei Bauausschreibungen sei es nicht unüblich, nicht vollständig fertiggestellte Projekte als Referenz zuzulassen. Doch komme bei nicht abgeschlossenen Projekten den Auskünften des Bauherrn eine weit grössere Bedeutung zu; ohne entsprechende Erkundigungen sei es der Vergabestelle nicht möglich zu beurteilen, ob die Leistung erfolgreich erbracht worden sei. In Bezug auf [das Projekt X] habe die Vergabebehörde…

[…]