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From the magazine BR/DC 4/2015 | S. 229-229 The following page is 229

Appel d’offres / Die Ausschreibung (per August 2015)

Interprétation et principes / Auslegung und Grundsätze

Bund/BGer – Grundsätze und Grenzen der Auslegung (Confédération/TF – Principes et limites de l’interprétation)

(314) 1. «Die im Rahmen der Ausschreibung formulierten Eignungskriterien sind so auszulegen und anzuwenden, wie sie von den Anbietern in guten Treuen verstanden werden konnten und mussten. Auf den subjektiven Willen der Vergabestelle bzw. der dort tätigen Personen kommt es nicht an.» 2. «Doch verfügt die Vergabestelle bei der Formulierung und Anwendung der Eignungskriterien über einen grossen Ermessens- oder Beurteilungsspielraum, den die Beschwerdeinstanzen- im Rahmen der Sachverhalts- und Rechtskontrolle – nicht unter dem Titel der Auslegung überspielen dürfen. Von mehreren möglichen Auslegungen hat die gerichtliche Beschwerdeinstanz nicht die ihr zweckmässig scheinende auszuwählen, sondern die Grenzen des rechtlich Zulässigen abzustecken.» 3. «Bei technisch geprägten Begriffen ist zudem…

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