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From the magazine BR/DC 4/2015 | S. 201-204 The following page is 201

Der uneigennützige Werkvertrag

Die Korrelation von Nutzen und Haftung spielt im Vertragsrecht eine massgebliche Rolle. Nadja Schwery zeigt auf, dass diese Korrelation auch den Werkvertrag durchwirkt und sich entweder in einer Haftungsmilderung zugunsten des Unternehmers oder in einer Haftungsausweitung zulasten des Bestellers niederschlagen kann.

La corrélation entre profits et responsabilité joue un rôle déterminant en droit des contrats. Nadja Schwery démontre que cette corrélation façonne également le contrat d’entreprise: elle peut se manifester soit par une diminution de la responsabilité de l’entrepreneur, soit par une augmentation de la responsabilité du maître d’ouvrage.

Uneigennützige Verträge werden vom Prinzip der Korrelation von Nutzen und Haftung regiert (I.). Im Werkvertragsrecht wurde dieses Prinzip bislang kaum beleuchtet. Zu Unrecht, denn die Korrelation von Nutzen und Haftung kann auch im uneigennützigen Werkvertrag ihre Wirkung entfalten (II.) und sich entweder als Haftungsmilderung…

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