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From the magazine BR-DC 3/2015 | S. 144-145 The following page is 144

Entscheid des Bundesgerichts vom 17. Dezember 2014 (4A_281/2014)

Formfragen zur Reservationsabrede über ein Grundstück mit Abgeltungsvereinbarung – eine Reprise

Jörg Schmid, Dr. iur., Professor an der Universität Luzern
Oliver Zbinden, MLaw, wissenschaftlicher Assistent an der Universität Luzern

Die Klausel in einem Vorvertrag zu einem Grundstückkauf, welche für den Fall des Nichterwerbs eine Abgeltung der Grundstücksreservation vorsieht, muss nach Art. 22 Abs. 2 und Art. 216 Abs. 2 OR öffentlich beurkundet werden.

En vertu des art. 22 al. 2 et 216 al. 2 CO, une promesse de contracter une vente immobilière doit revêtir la forme authentique si elle prévoit une indemnité dans le cas où le bien-fonds réservé n’est pas acquis.

Der Fall

(244) Die B. AG (Beschwerdegegnerin) plante, eine im Eigen­tum von A. (Beschwerdeführer) stehende, bebaute Parzelle zu kaufen und darauf einen zweigeschossigen Neubau zu errichten. Nach einem vorgängigen Telefon teilte sie dem A. im Dezember 2009 mit, die Kaufsverhandlungen nach Abschluss eines an die Gemeinde einzureichenden Vor­gesuchs aufnehmen zu wollen. A. nahm die gewünschte ­Gegenzeichnung des Schreibens vor, was gegenüber der Gemeinde die Reservation der Parzelle bestätigte.

Nachdem der Gemeinderat einen Quartierplanentwurf…

[…]