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From the magazine BR/DC 2/2015 | S. 112-112 The following page is 112

Materielle Enteignung / Expropriation matérielle (per April 2015)

Entschädigung (Indemnité)

(235) Nichteinzonungen lösen grundsätzlich keine Entschädigungspflicht aus. Sie treffen Grundeigentümer nur ausnahmsweise enteignungsähnlich. Vorliegend ist kein Ausnahmetatbestand erfüllt, welcher zu einer Entschädigung wegen materieller Enteignung der betroffenen Grundeigentümerin führen würde. BGer (TF) 1C_573/2011 (30.08.2013); VLP-ASPAN Inforaum 3/2014, 24. (ph)

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