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From the magazine BR/DC 1/2015 | S. 45-45 The following page is 45

Interruption et répétition de la procédure / Abbruch und Wiederholung des ­Vergabeverfahrens (per Februar 2015)

BVGer – Sachlich begründete Projektänderung (TAF – Modification du projet justifiée objectivement)

(47) 1. Die Beschwerdeführerin hatte zunächst einen Zuschlag angefochten und die aufschiebende Wirkung erstritten. Hieraufhin hatte die Vergabestelle den Zuschlag widerrufen und das Verfahren zugunsten einer In-house-Lösung abgebrochen, doch die Beschwerdeführerin bekämpfte den Abbruch erfolgreich mit Beschwerde (focht den Zuschlagswiderruf dagegen nicht an). 2. Einige Zeit später verfügte die Vergabestelle erneut den Abbruch des Verfahrens, diesmal unter Verweisung auf durch neue Rahmenbedingungen erforderlich gewordene Projektänderungen. 3. Das «Bundesgericht [hat] erkannt, dass Vergabestellen ein … Vergabeverfahren definitiv oder zwecks Neuauflage eines geänderten Projektes abbrechen und einen allfällig bereits erfolgten Zuschlag widerrufen dürfen, wenn sachliche Gründe dieses Vorgehen rechtfertigen und damit nicht die gezielte Dis­kriminierung von Bewerbern…

[…]