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From the magazine BR/DC 1/2015 | S. 39-41 The following page is 39

Offre et variantes / Angebot und Variante (per Februar 2015)

Caractère obligatoire des offres / Verbindlichkeit der ­Angebote

Zürich –Nachträglich aufgegebener Vorbehalt im Angebot (Zurich – Réserve dans l’offre abandonnée ultérieurement)

(27) 1. Strittig ist die Berücksichtigung des Angebots der Zuschlagsempfänger. Diese hatte in Anhang 5 der Offerte ausgeführt, dass ihr Angebot nur bei Einhaltung verschiedener Parameter betreffend die Zusammensetzung des infrage stehenden Metallhydroxidschlamms gelte. Auf Nachfragen der Vergabestelle während des Verfahrens liess sie diese Vorbehalte fallen. 2. Das Verwaltungsgericht führte aus, bei der Beurteilung solcher Mängel (i.c. Vorbehalte) sei im Interesse der Vergleichbarkeit der Angebote und des Gleichbehandlungsgrundsatzes ein strenger Massstab anzulegen. Die Rechtsfolge des Ausschlusses sei allerdings nur dann adäquat, wenn es sich um einen wesentlichen Mangel handelt; ein überspitzter Formalismus sei zu vermeiden. Gegenüber Offerten mit Vorbehalten sei im Interesse der…

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