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From the magazine BR/DC 1/2015 | S. 36-39 The following page is 36

Critères d’adjudication / Die Zuschlagskriterien (per Februar 2015)

Principes / Grundsätze

BVGer – Auslegung – Verschiedene Kostenarten (TAF – Interprétation – Différents types de coûts)

(15) 1. Die Beschwerdeführerin hatte gerügt, dass die «beiden Kostenelemente Energiekosten und Trassengebühren … nicht summiert …, sondern durch entsprechende Subkrite­rien und deren unterschiedliche Gewichtung einer anderen Bewertung unterzogen worden» waren. 2. Die «Beschwerdeführerin [musste] angesichts der Nennung der beiden Kostenkategorien in der auf SIMAP veröffentlichten Ausschreibung von Anfang an damit rechnen, dass diese unterschiedlich bewertet würden. Trassengebühren unterscheiden sich bereits begrifflich von Energiekosten und sind auch ­inhaltlich nicht identisch. Entsprechend konnte die Beschwerdeführerin von Beginn des Vergabeverfahrens weg nicht davon ausgehen, dass eine einzige vereinheitlichende Bewertung erfolgen würde.» BVGer B-2960/2014 (28.10.2014; Zwischenentscheid).

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