Direkt zum Inhalt

Rafaella Demierre

Alle Beiträge

ATF 142 III 40

Intervention d’un tiers dans une procédure de ­preuve à futur « hors procès »

Die Nebenintervention eines Dritten ist auf kantonaler Ebene auch im Rahmen einer vorsorglichen Beweisführung jederzeit möglich. Im Bereich des Baurechts kann diese Möglichkeit insbesondere für Subunternehmer interessant sein, die mit der Geltendmachung von Ansprüchen des Unternehmers rechnen müssen, der seinerseits bereits vom Bauherrn eingeklagt wurde.
Michel Heinzmann, Rafaella Demierre
BR-DC 3/2016 | S. 157