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Lena Götzinger

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Verfahrensausschluss wegen mangelhafter Vertragserfüllung – Ein Beitrag zu Art. 44 Abs. 1 lit. h BöB

Mit dem revidierten Beschaffungsrecht wurde auf Bundesebene und in den meisten Kantonen ein neuer Ausschlussgrund eingeführt, demgemäss Anbieterinnen, die in der Vergangenheit einen öffentlichen Auftrag mangelhaft erfüllt haben, von zukünftigen Vergaben ausgeschlossen werden können (Art. 44 Abs. 1 lit. h BöB/IVöB). Gleichwohl kann nicht jede vergangene unzureichende Leistung einer Anbieterin…