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From the magazine BR/DC 5/2022 | S. 237-245 The following page is 237

Verfahrensausschluss wegen mangelhafter Vertragserfüllung – Ein Beitrag zu Art. 44 Abs. 1 lit. h BöB

Mit dem revidierten Beschaffungsrecht wurde auf Bundesebene und in den meisten Kantonen ein neuer Ausschlussgrund eingeführt, demgemäss Anbieterinnen, die in der Vergangenheit einen öffentlichen Auftrag mangelhaft erfüllt haben, von zukünftigen Vergaben ausgeschlossen werden können (Art. 44 Abs. 1 lit. h BöB/IVöB). Gleichwohl kann nicht jede vergangene unzureichende Leistung einer Anbieterin deren Ausschluss rechtfertigen. Vergabestellen müssen vielmehr objektiv nachweisen, dass aufgrund der früheren schweren oder wiederholten Verletzung einer wesentlichen Pflicht zu erwarten ist, dass die Anbieterin den nun zu vergebenden Auftrag nicht ordnungsgemäss ausführen wird. Welche Schranken Vergabestellen bei einem Ausschluss gemäss Art. 44 Abs. 1 lit. h BöB/IVöB zu beachten haben, erörtert dieser Beitrag.

La révision du droit des marchés publics a introduit un nouveau motif d’exclusion en droit fédéral et dans celui de la plupart des cantons : les soumissionnaires qui n’ont…

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