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Alexandra Williams-Winter

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Ausnahmen vom Beschaffungsrecht aus Sicherheitsinteressen

Zur Anwendung von Art. 10 Abs. 4 lit. a und Art. 20 Abs. 3 BöB

Das Gesetz ermöglicht in Art. 20 Abs. 3 BöB, dass sicherheits­relevante Leistungen ungeachtet des Schwellenwerts im Einladungsverfahren beschafft werden können. Noch weiter geht Art. 10 Abs. 4 lit. a BöB. Nach dieser Bestimmung findet das Beschaffungsrecht keine Anwendung, wenn dies zum Schutz der inneren oder äusseren Sicherheit er­forderlich ist. Zu diesen Ausnahmetatbeständen gibt es nur…
Julia Bhend, Alexandra Williams-Winter
BR/DC 2/2022 | S. 77