Direkt zum Inhalt

From the magazine BR/DC 3/2023 | S. 169-171 The following page is 169

Bauhandwerkerpfandrecht/Hypothèque légale des artisans et entrepreneurs (per Juni 2023)

Provisorische Eintragung eines Bauhandwerkerpfandrechts – Fristwahrung – ZGB 839 II (Inscription provisoire d’une hypothèque légale des artisans et entrepreneurs – Respect du délai – CC 839 II)

(251) Die Frist von Art. 839 Abs. 2 ZGB ist nur eingehalten, wenn die Anmeldung zur vorläufigen Eintragung des Bauhandwerkerpfandrechts vor Ablauf der Frist in das Tagebuch eingeschrieben worden ist; das innert Frist gestellte Begehren um vorläufige Eintragung reicht zur Fristwahrung nicht aus. Weist das Gericht ein Gesuch um vorläufige Eintragung sogleich (also ohne zuvor über das ebenfalls beantragte Superprovisorium zu befinden) ab und wird gegen dieses Urteil rechtzeitig Berufung erhoben, ist diese demzufolge abzuweisen, wenn der Anspruch auf Eintragung des Bauhandwerkpfandrechts in der Zwischenzeit infolge Fristablaufs verwirkt ist (E. 3). OGer (TC) ZH LF220037-O/U (20.5.2022). (bhk)

Provisorische Eintragung eines Bauhandwerkerpfandrechts – Verbesserung des Gesuchs (Inscrip…

[…]