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From the magazine BR/DC 5/2022 | S. 250-252 The following page is 250

Aufwandvergütung und unnötiger Mehraufwand – Ein Kurzaufsatz zu Art. 374 OR

Der dispositive Art. 374 OR befasst sich mit der Vergütung von entgeltlichen Werkleistungen, für die «der Preis zum Voraus gar nicht oder nur ungefähr bestimmt worden» ist. Für solche Leistungen bemisst sich die Vergütung, die der Besteller schuldet, nach dem Aufwand, den der Unternehmer für die Ausführung der Leistung tätigt. Soweit der Unternehmer jedoch mehr Aufwand treibt, als notwendig wäre, hat er keinen Anspruch auf Vergütung. Mit dieser Einschränkung befasst sich der Kurzaufsatz von Peter Gauch. Darin geht es um die Rechtsgrundlage der besagten Einschränkung, um das vergütungsrelevante Verhältnis zwischen dem tatsächlichen und dem erforderlichen Aufwand des Unternehmers, um die Frage, nach welcher Methode es sich beurteilt, ob der Unternehmer unnötigen Aufwand getätigt hat, und schliesslich auch um die Beweislastverteilung. Es sind dies durchwegs Fragen, die für die Praxis relevant sind.

L’art. 374 CO est de droit dispositif ; il réglemente la rémunération des…

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