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From the magazine BR/DC 3/2022 | S. 172-174 The following page is 172

Bauhandwerkerpfandrecht / Hypothèque légale des artisans et entrepreneurs

Bauhandwerkerpfandrecht – Provisorische Eintragung – Hinreichende Sicherheit – ZGB 839 III (Hypothèque légale des artisans et entrepreneurs – Inscription provisoire – Sûretés suffisantes – CC 839 III)

(298) Die relative Befristung einer Sicherheit im Sinn von Art. 839 Abs. 3 ZGB ist zulässig, wenn der Bauhandwerker die Sicherheit nach Eintritt bestimmter Ereignisse innerhalb einer angemessenen Reaktionsfrist rechtswirksam in Anspruch nehmen kann. Die Situation des Bauhandwerkers darf darüber hinaus in verfahrensrechtlicher Hinsicht nicht erschwert werden. Die Inanspruchnahme der Sicherheit kann mit Modalitäten, die der Rechtssicherheit dienen, verbunden werden, sofern sie zweckmässig und verhältnismässig sind. Zwingt die in Form einer Bankgarantie geleistete Sicherheit den Bauhandwerker zur Erhebung einer Forderungsklage innert einer bestimmten Frist (wobei das Einreichen eines Schlichtungsgesuchs nicht genügt), wird er durch die Bankgarantie im Vergleich zum Bauhandwe…

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