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From the magazine BR/DC 1/2020 | S. 32-35 The following page is 32

Anbieter, Offerten, Kriterien

Durch Art. 29 werden neuartige Zuschlagskriterien ermöglicht; nach Art. 41 soll künftig das «vorteilhafteste Angebot» den Zuschlag erhalten. Was es mit diesen Neuerungen auf sich hat und weshalb entgegen den oft im Parlament ge­äusserten Voten kein Paradigmenwechsel stattgefunden hat, beleuchtet der Beitrag von Claudia Schneider Heusi. Ebenso widmet sich die Autorin wichtigen Änderungen der Regeln über die Teilnahmebedingungen, über die Subunternehmer und Bietergemeinschaften sowie über die Prüfung und Bewertung der Angebote. Ein besonderes Augenmerk gilt dabei den «Shortlists» und der Angebotsbereinigung, die an die Stelle der früheren Verhandlungen treten wird.

I. Anbieter

A Teilnahmebedingungen (Art. 26 und Art. 12 BöB)

Art. 26 BöB äussert sich zur Einhaltung der Teilnahmebedingungen durch die Anbieterin und ihre Subunternehmerinnen. Er weist die Pflicht der Auftraggeberin zu, im Rahmen des Vergabeverfahrens sowie bei der späteren Erbringung der ­zugeschlagenen…

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