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From the magazine BR-DC 3/2019 | S. 134-135 The following page is 134

Urteil des Bundesgerichts vom 21. Dezember 2018 (5A_331/2018), Publikation in der amtlichen Sammlung ­vorgesehen

Inhaberobligation mit Grundpfandverschreibung: materielle Kennzeichen und ihre prozessualen ­Auswirkungen für die Kraftloserklärung

Eine «Inhaberobligation mit Grundpfandverschreibung» kann ähnliche Ziele erreichen wie ein Papier-Schuldbrief. Für ihre Kraftloserklärung zuständig ist daher das Gericht am Ort, an dem das pfandbelastete Grundstück im Grundbuch eingetragen ist (Art. 43 Abs. 2 ZPO).

Une «obligation hypothécaire au porteur» permet d’atteindre des buts semblables à ceux d’une cédule hypothécaire sur papier. Est donc compétent pour la procédure d’annulation le tribunal du lieu où l’immeuble est immatriculé au registre foncier (art. 43 al. 2 CPC).

Der Fall

(263) Die Mitglieder der Erbengemeinschaft des A. (Beschwerdeführer) stellten ein Gesuch um Kraftloserklärung einer Inhaberobligation mit Grundpfandverschreibung im Betrag von CHF 200 000, welche auf der in ihrem Gesamteigentum stehenden Grundstück (gelegen in der Gemeinde U.) lastete. Das für diese Gemeinde zuständige Bezirksgericht Sierre trat auf das Begehren «mangels örtlicher Zuständigkeit» nicht ein. Daraufhin wandten sich…

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