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From the magazine BR/DC 2/2019 | S. 62-62 The following page is 62

Mängelrüge: Und das Bundesgericht bewegt sich doch!

Ich wollte eigentlich von der Schweizerischen Baurechtstagung 2019 schreiben und von der Genugtuung darüber, dass sich mittlerweile auch eine stattliche Zahl von Architektinnen und Architekten mit dem Baurecht anfreunden. Zum guten Glück, möchte man da sagen, schliesslich sind sie häufig an zentraler Stelle, wenn es um die Lösung baurechtlicher Fragen geht! Zudem finden sich im Leistungsbeschrieb, dem sich Architektinnen und Architekten nach der ihnen zugedachten SIA-102 unterziehen, auch eigentliche Rechtsdienstleistungen. So liest man dort vom «Aufstellen der Verträge mit den Unternehmern und Lieferanten» und von der «Durchsicht und ggf. Ergänzung der durch die Fachplaner vorbereiteten Verträge» (Art. 4.51 SIA-102). Wer seiner Auftraggeberin solche Leistungen anbietet, ist sich auch selber lieb, wenn er rechtskundig ist. Aber eben: Jetzt ist etwas dazwischengekommen.

Und zwar ein Urteil des Bundesgerichts vom 8. Februar 2019 (4A_399/2018). Es geht um «Kaufvertrag,…

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