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From the magazine BR/DC 3/2018 | S. 191-192 The following page is 191

Miteigentum und Stockwerkeigentum / Copropriété ordinaire et propriété par étages (per Juni 2018)

Rückbau von Installationen eines Stockwerkeigentümers auf den gemeinschaftlichen Teilen der Stockwerkeigentümergemeinschaft (Déconstruction des installations d’un propriétaire par étages sur les parties communes de la communauté de copropriétaires d’étages)

(304) In der Stockwerkeigentümerversammlung vom 27. Juni 2013 beschlossen die Eigentümer der Stockwerk­eigentümergemeinschaft B. mit Stimmenverhältnis vier zu eins, dass der Stockwerkeigentümer A. die auf dem Dach in­stallierte Wetterstation inklusive Mast mit Utensilien, ferner die auf dem Dach aufgestellte Funkantenne sowie die im Garten aufgestellten Installationen (Windspiel, Fahnenstange, Funkantenne, Wetterstation mit Utensilien und dazugehörenden Kabelsträngen und -kanälen) auf eigene Kosten zu beseitigen habe, bis spätestens 31. August 2013. Für den Fall, dass der Beklagte diese Beschlüsse nicht erfülle bzw. umsetze, ermächtigte die Stockwerkeigentümerversammlung die Gemeinschaft mit dem gleichen…

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