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From the magazine BR-DC 4/2017 | S. 231-234 The following page is 231

Verwaltungsgericht St. Gallen B 2016/168 (26.10.2016); vgl. auch B 2016/116 (24.11.2016)

Realistische Spanne der Angebote auch bei der ­Bewertung von Qualitätskriterien

Die Vergabebehörde hat auch für die Bewertung unter den Qualitätskriterien eine realistische Qualitätsspanne der zu erwartenden Angebote festzulegen und im Rahmen der Angebotsevaluation die Punkte entsprechend zu verteilen, so dass das bekannt gegebene Gewicht der qualitativen Zuschlagskriterien effektiv zum Tragen kommt.

Pour les critères de qualité aussi, l’adjudicateur doit fixer à l’avance quelles sont les fourchettes qu’il tient pour réalistes. Les points qu’il attribue lors de l’évaluation des offres doivent refléter le poids qu’il aura fixé pour chaque critère dans les documents d’appel d’offres.

Der Fall

(518) Umstritten war die Beschaffung einer Strassenkehr­maschine durch eine Gemeinde im Einladungsverfahren. In den Unterlagen zur Einladung wurden als Zuschlagskriterien der Preis und die Erfüllung des Anforderungsprofils mit ­einem Gewicht von je 35 Prozent sowie Serviceleistungen, Garantie und der Treibstoffverbrauch mit einem Gewicht von 30 Prozent genannt…

[…]