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From the magazine BR/DC 3/2017 | S. 186-187 The following page is 186

Bauhandwerkerpfandrecht / Hypothèque légale des artisans et entrepreneurs (per Juni 2017)

Bauhandwerkerpfandrecht – Verfahren auf vorläufige Eintragung – Eröffnung des Konkurses über den Grundeigentümer (Hypothèque légale des artisans et entrepreneurs – Procédure d’inscription provisoire – Ouverture de la faillite du propriétaire foncier)

(492) Wird im Anschluss an eine superprovisorisch verfügte Grundbucheintragung während des Verfahrens auf vorläufige Eintragung der Konkurs über den beklagten Grundeigentümer eröffnet, hat das Gericht bei Gutheissung des Begehrens darauf zu verzichten, dem Baupfandgläubiger eine Frist zur Erhebung der Klage auf definitive Eintragung anzu­setzen, da dieser Prozess durch das Lastenbereinigungsverfahren ersetzt wird. Stattdessen ist die Konkursverwaltung aufzufordern, das Gericht zu informieren, falls der Konkurs mangels Aktiven eingestellt oder der Konkurs widerrufen wird. In einem solchen Fall setzt das Gericht dem Baupfandgläubiger nachträglich Frist zur Klage auf definitive Eintragung (E. 4.1). HGer …

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