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From the magazine BR/DC 2/2017 | S. 74-74 The following page is 74

Binsenwahrheit, die

«[eigtl. = binsenglatte Wahrheit; wohl nach lat. nodum in scirpo quaerere = einen Knoten an der (glatten) Binse suchen, d. h., Schwierigkeiten suchen, wo es keine gibt]: allgemein bekannte Tatsache […]». Und eine «Binse» wäre dann eine «an feuchten Standorten wachsende Pflanze mit grasartigen od. röhrenförmig ausgebil­deten Blättern u. braunen od. grünen Blüten in Rispen od. Dolden». Alles gefunden in meinem Duden, Das grosse Wörterbuch der deutschen Sprache, Bd. 2, Mannheim / Leipzig / Wien / Zürich 1993. Warum aber habe ich dort überhaupt gesucht?

In einem mietrechtlichen Leiturteil vom Mai 2016 entschied das Bundesgericht, dass der Anfangsmietzins anfechtbar sei, wenn «im örtlichen Markt Wohnungsnot herrscht, ohne dass darüber hinaus eine Not- oder Zwangs­lage des Mieters dargetan werden muss» (zitiert aus der Regeste zu BGE 142 III 442). Das mag man kritisieren – schon mit Blick auf den Gesetzeswortlaut –, wobei es darum aber hier nicht geht…

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