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From the magazine BR-DC 1/2016 | S. 29-30 The following page is 29

KGer LU LGVE 2015 IV Nr. 4 (18.3.2015)

Bewertungsraster (Matrix): Umfang und Zeitpunkt der Bekanntgabe im Verfahren

Legt die Vergabebehörde bereits vor der Ausschreibung konkrete Unterkriterien und einen Bewertungsraster fest, muss sie dies den Bewerbern zum Voraus bekannt geben. Andernfalls liegt eine Verletzung des vergaberechtlichen Transparenzgrundsatzes vor. Ungeklärt bleibt die Frage, ob unter die Pflicht zur Bekanntgabe des bereits festgelegten Bewertungsrasters auch die Offenlegung der erwarteten Preisspanne der Angebote fällt. Mangels Erheblichkeit der Verletzung und mangels Kausalität der Nichtbekanntgabe für den Vergabe-Entscheid wurde die Zuschlagsverfügung vorliegend jedoch nicht aufgehoben.

L’autorité adjudicatrice doit informer les soumissionnaires à l’avance si elle fixe des sous-critères concrets et une grille d’évaluation avant l’appel d’offres. Faute d’agir ainsi, elle viole le principe de transparence du droit des marchés ­publics. Le tribunal laisse ouverte la question de savoir si le devoir de publier la grille d’évaluation comprend l’obligation d’annoncer la marge de prix attendue…

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