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From the magazine BR-DC 1/2016 | S. 25-28 The following page is 25

BVGer B-1570/2015 (7.10.2015)

Freihänder: BVGer schwenkt Warnlampe!

Die Beweislast dafür, dass eine Leistung mit den spezifischen Eigenschaften des ausgewählten Produktes benötigt wird, liegt bei der Vergabestelle. Das BVGer hebt einen Freihandzuschlag auf, weil nicht erstellt ist, dass der Bedarf derart einzigartig ist, dass er nur durch das ausgesuchte Produkt gedeckt werden könnte.

C’est à l’autorité adjudicatrice d’apporter la preuve du fait qu’elle a besoin d’une prestation avec des caractéristiques spécifiques. Le TAF annule une adjudication de gré à gré, car l’autorité n’a pas établi que son besoin est si unique en son genre qu’il ne peut être couvert que par le produit choisi.

Der Fall

(2) Die Vergabestelle benötigte 3840 Sets von mobilen LED-Warnblitzleuchten. Sie befand, nur das Produkt «Eflare LED AT710 ATEX gelb 8 (2564.5261)» vermöge ihren Bedürfnissen zu genügen, und trat in Verhandlungen mit der australischen Herstellerin dieses Produkts. Diese verwies die Vergabestelle an ihre schweizerische Exklusiv…

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