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From the magazine BR-DC 1/2016 | S. 22-25 The following page is 22

VGer ZH VB.2015.00158 (8.10.2015)

Veloverleih: Kein öffentlicher Auftrag?

Nach dem VGer ZH ist ein Geschäft betreffend Errichtung und Betrieb eines öffentlichen Veloverleihsystems dem Vergaberecht nicht unterstellt.

Le Tribunal administratif du canton de Zurich a considéré que le mandat relatif à la construction et l’exploitation d’un système public de location de vélos n’est pas soumis au droit des marchés publics.

Der Fall

(1) Unter dem Titel «Züri Velo» leitete die Stadt Zürich per öffentliche Ausschreibung «ein offenes Vergabeverfahren betreffend die (…) Einführung eines ‹nutzerfreundlichen und kostengünstigen Veloverleihsystems (VVS)› [ein]. Die ausgeschriebene Leistung beinhaltet die Planung, die Finanzierung, den Aufbau und den Betrieb des VVS durch einen Gesamtdienstleister während fünf Jahren. In der Grundleistung umfasst das VVS mindestens 1500 Velos und 100 Stationen auf Stadtgebiet.»

Es war vorgesehen, dass die Anbieterinnen die Dienst­leistung durch Benutzungsgebühren und Sponsorengelder decken und der Vergabestelle…

[…]