Direkt zum Inhalt

From the magazine BR-DC 4/2015 | S. 212-213 The following page is 212

BVGer B-7133/2014, Zwischenentscheid vom 13.2.2015

Abbruch bei laufendem Beschwerdeverfahren

Was gilt, wenn ein Ausschluss oder ein Zuschlag angefochten wird und die Vergabestelle während der Rechtshängigkeit des Beschwerdeverfahrens das Vergabeverfahren abbricht?

Quid lorsqu’une exclusion ou une adjudication fait l’objet d’un recours et que l’adjudicateur interrompt la procédure d’adjudication alors que la procédure de recours est encore pendante?

Der Fall

(301) Die Beschwerdeführerin war in einem Vergabeverfahren bezüglich eines bestimmten Loses ausgeschlossen worden und hatte diesen Entscheid angefochten. Das BVGer hatte dieser Beschwerde die aufschiebende Wirkung zuerkannt.

Das Beschwerdeverfahren wurde sistiert, und später brach die Vergabestelle das streitbetroffene Vergabeverfahren ab. Diesen Abbruch focht die Beschwerdeführerin an und beantragte die Gewährung der aufschiebenden Wirkung. Sie befürchtete insbesondere, dass das ursprüngliche Beschwerdeverfahren dahinfallen könnte, wenn die Abbruchbeschwerde keine aufschiebende Wirkung entfaltete.

Die…

[…]