Direkt zum Inhalt

From the magazine BR-DC 3/2015 | S. 163-164 The following page is 163

Entscheid des Kantonsgerichts des Kantons Freiburg vom 13. November 2014 (101 2014 92)

Unzulässigkeit sog. Sicherungsdienstbarkeiten

Bettina Hürlimann-Kaup, Dr. iur., Professorin an der ­Universität Freiburg

Das ZGB lässt die Errichtung von Dienstbarkeiten zur Verdinglichung obligatorischer Exklusivabnahmepflichten nicht zu.

Le CC n’autorise pas la constitution d’une servitude qui vise à donner un effet réel à l’obligation du propriétaire du fonds servant de se fournir en marchandises uniquement chez le bénéficiaire.

Der Fall

(255) A. B. ist Eigentümer des Grundstücks Nr. X, auf dem eine Tankstelle betrieben wird. Die A. S.A. hat insbesondere Handel und Industrie von flüssigen und gasförmigen Kohlewasserstoffen und deren Derivaten zum Zweck. Die Parteien schlossen zunächst einen Liefervertrag, in dem sich A. B. verpflichtete, während der Vertragsdauer seinen Bedarf an Treibstoffen und Schmiermitteln ausschliesslich bei der A. S.A. oder bei einer von dieser ausdrücklich bezeichneten Firma zu decken. Sechs Monate später liessen sie einen als «Personaldienstbarkeit Gewerbebeschränkung» überschriebenen Vertrag öffentlich beurkunden, in dem sie auf den Liefervertrag Bezug…

[…]