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From the magazine BR/DC 2/2015 | S. 58-58 The following page is 58

Neues Beschaffungsrecht in der ­Vernehmlassung

Der Bundesrat hat am 1. April das Vernehm­lassungsverfahren zu einem neuen Bundes­gesetz über das öffentliche Beschaffungswesen (E-BöB) eröffnet. Die Vernehmlassungsfrist läuft am 1. Juli 2015 ab. Gegenstand der Vernehmlassung ist ein Gesetzesentwurf, der in fast allen Teilen mit dem Text des Konkordatsentwurfs (E-IVöB) übereinstimmt, den die Kan­tone im September 2014 publiziert hatten. Damit ist auch klar, welches wesentliche Ziel mit dieser Regulierungsrunde erreicht werden soll: eine materielle Harmonisierung der Rechtsgrundlagen auf Bundes- und kantonaler Ebene. Endlich.

Auch jene, die sich letzten Herbst schon über den Kon­kordatsentwurf beugten, sollten jetzt den BöB-Entwurf analysieren: Erstens hat der Bund den Entwurf einer neuen VöB mitveröffentlicht. Und zweitens gilt es den mitgelieferten Bericht zum E-BöB zu lesen. Die Ausführungen in diesem Bericht sollte man allerdings nicht zum Nennwert nehmen. So etwa meint der Bericht, die in Art. 26 Abs. 2 E-BöB «enthaltene…

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