Neues Beschaffungsrecht in der Vernehmlassung
Der Bundesrat hat am 1. April das Vernehmlassungsverfahren zu einem neuen Bundesgesetz über das öffentliche Beschaffungswesen (E-BöB) eröffnet. Die Vernehmlassungsfrist läuft am 1. Juli 2015 ab. Gegenstand der Vernehmlassung ist ein Gesetzesentwurf, der in fast allen Teilen mit dem Text des Konkordatsentwurfs (E-IVöB) übereinstimmt, den die Kantone im September 2014 publiziert hatten. Damit ist auch klar, welches wesentliche Ziel mit dieser Regulierungsrunde erreicht werden soll: eine materielle Harmonisierung der Rechtsgrundlagen auf Bundes- und kantonaler Ebene. Endlich.
Auch jene, die sich letzten Herbst schon über den Konkordatsentwurf beugten, sollten jetzt den BöB-Entwurf analysieren: Erstens hat der Bund den Entwurf einer neuen VöB mitveröffentlicht. Und zweitens gilt es den mitgelieferten Bericht zum E-BöB zu lesen. Die Ausführungen in diesem Bericht sollte man allerdings nicht zum Nennwert nehmen. So etwa meint der Bericht, die in Art. 26 Abs. 2 E-BöB «enthaltene…