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Suchhilfe

Die folgenden Operatoren können bei einer Suchabfrage zur logischen Verknüpfung Ihrer Suchbegriffe verwendet werden. Bei richtiger Anwendung der Operatoren führt dies zu einer deutlichen Verbesserung des Suchergebnisses.

"…" (Phrasensuche)
Wenn Sie ein Wort oder eine Wortfolge in Anführungszeichen setzen, werden nur Treffer mit genau diesem Wort oder Wortfolgen derselben Reihenfolge und Form gefunden.
Beispiel: "Ist der Arbeitnehmer nur teilweise an der Arbeitsleistung" -->findet genau diesen Satzteil.
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HINWEIS
Um konkrete Entscheide und/oder Gesetzesartikel zu finden, verwenden Sie bitte immer den Suchoperator  "..."
Beispiel: "1C_144/2017"   oder   "Art. 12 ZGB"  --> findet genau diesen Entscheid/Gesetzesartikel
 
AND, &&
Es werden nur Treffer angezeigt, die alle gewählten Suchbegriffe enthalten und mit den Operatoren (AND, &&) verbunden sind.
Beispiel: recht AND ordnung recht && ordnung
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HINWEIS
Ein Leerschlag zwischen zwei Suchwörtern wird als AND-Operator interpretiert.
OR, ||
Es werden alle Treffer angezeigt, die mindestens einen mit (OR, ||) verbundenen Suchbegriff enthalten.
Beispiel: recht OR ordnung  recht || ordnung
NOT, -
Es werden nur Treffer angezeigt, die den gewählten Suchbegriff mit vorangehendem Operator (NOT, -) NICHT enthalten.
Beispiel: recht NOT ordnung  recht - ordnung
?
Suchen Sie mit " ?  " nach verschiedenen Wörtern mit einem variablen Buchstaben an der Stelle des Fragezeichens.
Beispiel: w?rt  --> findet wert, wort, …
*
Der " * " vor einer Zeichenfolge findet alle Wörter, die mit dieser Zeichenfolge enden; der " * " nach einer Zeichenfolge findet alle Wörter, die so beginnen.
Beispiel: *anwalt  --> findet Rechtsanwalt,  Staatsanwalt, …; Aktien* --> findet Aktienrechtsrevision, Aktiengesellschaft, …

Suchergebnisse für Grundstückserwerb durch Personen im Ausland

6 Ergebnisse gefunden

Aufsätze

Kollektive Kapitalanlagen und Lex Koller

Investieren kollektive Kapitalanlagen in Wohnimmobilien, stellt sich regelmässig die Frage der Unterstellung unter die Lex Koller. Etienne Trandafir geht der Frage nach, wann Investitionen von Personen im Ausland in kollektive Kapitalanlagen oder Grundstückserwerbe durch solche Anlagevehikel unter die von diesem Gesetz statuierte Bewilligungspflicht fallen.
Aufsätze

Der «Erwerb anderer Rechte» im Sinne der Lex Koller: ein überstrapazierter Begriff?

Die Lex Koller (also das Bewilligungsgesetz, BewG) erklärt den Erwerb dinglicher Rechte an Grundstücken durch Personen im Ausland für bewilligungspflichtig. Gleiches soll für den «Erwerb anderer Rechte» gelten, soweit diese dem Erwerber eine eigentümerähnliche Stellung verschaffen. Erst aus der Verordnung (BewV) wird deutlich, dass darunter auch der Abschluss rein obligatorischer Rechtsgeschäfte,…