Direkt zum Inhalt
Suchhilfe

Die folgenden Operatoren können bei einer Suchabfrage zur logischen Verknüpfung Ihrer Suchbegriffe verwendet werden. Bei richtiger Anwendung der Operatoren führt dies zu einer deutlichen Verbesserung des Suchergebnisses.

"…" (Phrasensuche)
Wenn Sie ein Wort oder eine Wortfolge in Anführungszeichen setzen, werden nur Treffer mit genau diesem Wort oder Wortfolgen derselben Reihenfolge und Form gefunden.
Beispiel: "Ist der Arbeitnehmer nur teilweise an der Arbeitsleistung" -->findet genau diesen Satzteil.
-------------
HINWEIS
Um konkrete Entscheide und/oder Gesetzesartikel zu finden, verwenden Sie bitte immer den Suchoperator  "..."
Beispiel: "1C_144/2017"   oder   "Art. 12 ZGB"  --> findet genau diesen Entscheid/Gesetzesartikel
 
AND, &&
Es werden nur Treffer angezeigt, die alle gewählten Suchbegriffe enthalten und mit den Operatoren (AND, &&) verbunden sind.
Beispiel: recht AND ordnung recht && ordnung
-------------
HINWEIS
Ein Leerschlag zwischen zwei Suchwörtern wird als AND-Operator interpretiert.
OR, ||
Es werden alle Treffer angezeigt, die mindestens einen mit (OR, ||) verbundenen Suchbegriff enthalten.
Beispiel: recht OR ordnung  recht || ordnung
NOT, -
Es werden nur Treffer angezeigt, die den gewählten Suchbegriff mit vorangehendem Operator (NOT, -) NICHT enthalten.
Beispiel: recht NOT ordnung  recht - ordnung
?
Suchen Sie mit " ?  " nach verschiedenen Wörtern mit einem variablen Buchstaben an der Stelle des Fragezeichens.
Beispiel: w?rt  --> findet wert, wort, …
*
Der " * " vor einer Zeichenfolge findet alle Wörter, die mit dieser Zeichenfolge enden; der " * " nach einer Zeichenfolge findet alle Wörter, die so beginnen.
Beispiel: *anwalt  --> findet Rechtsanwalt,  Staatsanwalt, …; Aktien* --> findet Aktienrechtsrevision, Aktiengesellschaft, …

Suchergebnisse für Geschäftsführung

14 Ergebnisse gefunden

Kommentierte Entscheide

Anmerkungen zum Urteil des Bundesgerichts vom 14. August 2018 (6B_689/2016)

Das Verschweigen von Retrozessionen als strafbare Vertragsverletzung

Wer als Beauftragter Vermögen eines Dritten verwaltet, ist gemäss Art. 400 Abs. 1 OR dazu verpflichtet, «jederzeit über seine Geschäftsführung Rechenschaft abzulegen und alles, was ihm infolge…
Weitere Entscheide

Weitere Verträge und Haftpflichtrecht / Autres contrats et responsabilité civile (per Dezember 2023)

Schuldnerverzug – Rücktritt vom Vertrag – Unechte Geschäftsführung ohne Auftrag – Verjährung – OR 109, 423 I, 60 I (Demeure du débiteur – Résolution du contrat – Gestion d’affaires…
Kommentierte Entscheide

Entscheid des Bundesgerichts vom 9. Oktober 2017 (BGer 5A_521/2016).

Wie gewonnen, so zerronnen? – Zur Verteilung der Prozesskosten innerhalb der Stockwerk­eigentümergemeinschaft

Hat der obsiegende Stockwerkeigentümer die Prozesskosten, die das Gericht der unterlegenen Stockwerkeigen­tümergemeinschaft aufbürdet, im Verhältnis seiner Wertquote (Art. 712h Abs. 1 und 2 ZGB)…
Aufsätze

Der SBV-Formularvertrag für Arbeitsgemeinschaften

Bauunternehmer schliessen sich für die Realisierung grösserer Bauvorhaben häufig zu Arbeitsgemeinschaften (ARGE) zusammen. Für die Regelung ihrer Verhältnisse verwenden sie dabei oftmals den Formularvertrag des Schweizerischen Baumeisterverbands (SBV). Dieser Formularvertrag wird seit über zwanzig Jahren publiziert und vom SBV regelmässig nachgeführt. Seit einigen Monaten liegt die achte Auflage…
Kommentierte Entscheide

Entscheid des Bundesgerichts vom 10. Februar 2016 (BGer 4A_461/2016)

Irrige Vorstellung über die Überbaubarkeit eines Grundstücks: Grundlagenirrtum?

Eine Käuferin, die bei der Beurkundung eines Grundstückkaufvertrags auf das Verlesen des «vollen Wortlauts der […] Dienstbarkeiten» verzichtet, verhält sich rechtsmissbräuchlich, wenn sie sich im…
Aufsätze

Der uneigennützige Werkvertrag

Die Korrelation von Nutzen und Haftung spielt im Vertragsrecht eine massgebliche Rolle. Nadja Schwery zeigt auf, dass diese Korrelation auch den Werkvertrag durchwirkt und sich entweder in einer Haftungsmilderung zugunsten des Unternehmers oder in einer Haftungsausweitung zulasten des Bestellers niederschlagen kann.