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Stefan Marti

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Epische Verjährungsfristen für Unternehmer

Das neue Verjährungsrecht sieht für Ansprüche aus Körperverletzung die zwanzigjährige Verjährungsfrist vor. Über die Deliktshaftung und über den Regress kann dies bei Unternehmern zu einer Haftung führen, die weit über die werkvertragliche Gewährleistungsfrist Bestand hat. Diese Abhandlung will in einem ersten Schritt das Phänomen anhand eines einfachen Beispiels erläutern, um danach den Fokus…
Arnold F. Rusch, Stefan Marti
BR/DC 6/2021 | S. 317