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Niklaus Schoch

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Der «Erwerb anderer Rechte» im Sinne der Lex Koller: ein überstrapazierter Begriff?

Die Lex Koller (also das Bewilligungsgesetz, BewG) erklärt den Erwerb dinglicher Rechte an Grundstücken durch Personen im Ausland für bewilligungspflichtig. Gleiches soll für den «Erwerb anderer Rechte» gelten, soweit diese dem Erwerber eine eigentümerähnliche Stellung verschaffen. Erst aus der Verordnung (BewV) wird deutlich, dass darunter auch der Abschluss rein obligatorischer Rechtsgeschäfte,…