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Lena Rutishauser

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Betrachtungen zu den Fahrnisbauten

Art. 677 ZGB umschreibt Fahrnisbauten als «Hütten, Buden, Baracken u. dgl.», die «ohne Absicht bleibender Verbindung auf fremden Boden aufgerichtet sind». Ohne dass dazu eine Baurechtsdienstbarkeit zu errichten ist, kann über Baute und Grundstück gesondert verfügt werden. Dieser Beitrag geht dem Begriff der Fahrnisbaute auf den Grund. Dazu setzt sich Lena Rutishauser mit dem für das…
Lena Rutishauser
BR/DC 5/2021 | S. 241