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Franziska Raaflaub

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Entscheid des Obergerichts des Kantons Bern vom 2. August 2022 (ZK 2021 204)

Auslegung eines auf Eigentümer, Mieter und deren «Angehörige» beschränkten Wegrechts

Unter den Begriff «Angehörige» sind im Kontext einer Wegrechtsdienstbarkeit nicht nur Familienangehörige zu subsumieren, sondern auch Personen, die zum sozialen Lebensumfeld der wegrechtsberechtigten Person gehören, namentlich Mitbewohner, Freunde, Gäste und Besucher.