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From the magazine BR/DC 1/2022 | S. 12-16 The following page is 12

Gestaltungsplanung im Kanton Aargau

Was gilt, wenn der Gestaltungsplan von der Grundordnung abweichende Anordnungen enthalten soll?

Die Raumplanung ist eine komplexe, vielschichtige Aufgabe. Es kommt vor, dass die Grundordnung die optimale Nutzung und Gestaltung des Raums in einem bestimmten Bauge­bietsabschnitt nicht gewährleistet. Möglicherweise steht sie dieser sogar entgegen. Hier kann eine Gestaltungsplanung weiterhelfen. Es ist vor allem das Abweichungspotenzial dieses Instituts, welches der städtebaulich einwandfreien Raumordnung den Weg ebnet. Der vorliegende Beitrag handelt von den Voraussetzungen und Grenzen, welche die Gemeinden im Kanton Aargau zu beachten haben, wenn sie mit dem Gestaltungsplan von der Grundordnung abweichende Anordnungen treffen. Die per 1. November 2021 in Kraft getretene Änderung der Aargauer Bauverordnung ist Thema, soweit sie sich auf die gestaltungsplanerischen Abweichungsmöglichkeiten auswirkt.

L’aménagement du territoire est une tâche complexe et multidimensionnelle. Il peut arriver que la réglementation de base ne garantisse pas de manière optimale l’aménagement du

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