Planen und bauen, schützen und erhalten
In letzter Zeit häufen sich die Meldungen über Auseinandersetzungen zwischen den Anliegen der Denkmalpflege einerseits und den Vorstellungen über die Nutzung von Grundeigentum durch die Eigentümer andererseits. Besondere mediale Aufmerksamkeit wurde dabei der Liegenschaft «Fröschegrueb» in der zürcherischen Gemeinde Regensdorf zuteil, nachdem das Zürcher Baurekursgericht in einem Entscheid vom 18. Februar 2016 den Abbruch der 1559 erbauten Liegenschaft Fröschegrueb in Regensdorf als unzulässig beurteilt und darüber hinaus verlangt hatte, dass Teile des im letzten Sommer abgerissenen Hauses originalgetreu wieder aufgebaut werden müssen. Damit hatte das Gericht den Rekurs des Zürcher Heimatschutzes in allen wesentlichen Teilen gutgeheissen. Dieser hatte in erster Linie geltend gemacht, der Eigentümer habe (mit Duldung der Gemeindebehörden) die Liegenschaft systematisch vernachlässigt, um auf diese Weise eine Abbruchbewilligung zu erwirken. Weitere zürcherische Beispiele, die das…