Direkt zum Inhalt

From the magazine BR/DC 3/2016 | S. 126-126 The following page is 126

Planen und bauen, schützen und erhalten

In letzter Zeit häufen sich die Meldungen über Auseinandersetzungen zwischen den Anliegen der Denkmalpflege einerseits und den Vor­stel­lungen über die Nutzung von Grundeigentum durch die Eigentümer andererseits. Besondere mediale Aufmerksamkeit wurde dabei der Liegen­schaft «Fröschegrueb» in der zürcherischen Gemeinde Regensdorf zuteil, nachdem das Zürcher Baurekursgericht in einem Entscheid vom 18. Februar 2016 den Abbruch der 1559 erbauten Liegenschaft Fröschegrueb in Regensdorf als unzulässig ­beurteilt und darüber hinaus verlangt hatte, dass Teile des im letzten Sommer abgerissenen Hauses originalgetreu wieder aufgebaut werden müssen. Damit hatte das Gericht den ­Rekurs des Zürcher Heimatschutzes in allen wesentlichen Teilen gutgeheissen. Dieser hatte in erster Linie geltend ­gemacht, der Eigentümer habe (mit Duldung der Gemeindebehörden) die Liegenschaft systematisch vernachlässigt, um auf diese Weise eine Abbruchbewilligung zu erwirken. Weitere zürcherische Beispiele, die das…

[…]