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Suchhilfe

Die folgenden Operatoren können bei einer Suchabfrage zur logischen Verknüpfung Ihrer Suchbegriffe verwendet werden. Bei richtiger Anwendung der Operatoren führt dies zu einer deutlichen Verbesserung des Suchergebnisses.

"…" (Phrasensuche)
Wenn Sie ein Wort oder eine Wortfolge in Anführungszeichen setzen, werden nur Treffer mit genau diesem Wort oder Wortfolgen derselben Reihenfolge und Form gefunden.
Beispiel: "Ist der Arbeitnehmer nur teilweise an der Arbeitsleistung" -->findet genau diesen Satzteil.
-------------
HINWEIS
Um konkrete Entscheide und/oder Gesetzesartikel zu finden, verwenden Sie bitte immer den Suchoperator  "..."
Beispiel: "1C_144/2017"   oder   "Art. 12 ZGB"  --> findet genau diesen Entscheid/Gesetzesartikel
 
AND, &&
Es werden nur Treffer angezeigt, die alle gewählten Suchbegriffe enthalten und mit den Operatoren (AND, &&) verbunden sind.
Beispiel: recht AND ordnung recht && ordnung
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HINWEIS
Ein Leerschlag zwischen zwei Suchwörtern wird als AND-Operator interpretiert.
OR, ||
Es werden alle Treffer angezeigt, die mindestens einen mit (OR, ||) verbundenen Suchbegriff enthalten.
Beispiel: recht OR ordnung  recht || ordnung
NOT, -
Es werden nur Treffer angezeigt, die den gewählten Suchbegriff mit vorangehendem Operator (NOT, -) NICHT enthalten.
Beispiel: recht NOT ordnung  recht - ordnung
?
Suchen Sie mit " ?  " nach verschiedenen Wörtern mit einem variablen Buchstaben an der Stelle des Fragezeichens.
Beispiel: w?rt  --> findet wert, wort, …
*
Der " * " vor einer Zeichenfolge findet alle Wörter, die mit dieser Zeichenfolge enden; der " * " nach einer Zeichenfolge findet alle Wörter, die so beginnen.
Beispiel: *anwalt  --> findet Rechtsanwalt,  Staatsanwalt, …; Aktien* --> findet Aktienrechtsrevision, Aktiengesellschaft, …

Suchergebnisse für Verjährung

11 Ergebnisse gefunden

Ihre Auswahl
2019
Aufsätze

Le nouveau droit de la prescription : éléments choisis

Am 1. Januar 2020 tritt das revidierte Verjährungsrecht in Kraft. Die Verjährungsvorschrift im Werkvertragsrecht (Art. 371 Abs. 1 OR) wurde zwar nicht angetastet – und doch sind die Neuerungen auch für die Baupraxis relevant. Unter anderem werden Verjährungsfristen für Ansprüche aus Personenschäden verlängert. Doch geht die Revision weiter. Pascal Pichonnaz beleuchtet ausgewählte…
Aufsätze

Gefahrenabwehr nach Bauproduktegesetz

Pflichten, die viele treffen

Die Nachmarktpflichten des Bauproduktegesetzes (BauPG) gehen wesentlich weiter als diejenigen des Produktesicherheitsgesetzes (PrSG). Nebst der unmittelbaren Gefahren­abwehr haben Hersteller, aber auch Importeure und Händler proaktiv Korrekturmassnahmen zu ergreifen. Walter Fellmann und Yvonne Burger erörtern, dass das BauPG damit die Gefahrenabwehr in ihren Auswirkungen in die Nähe der…
Walter Fellmann, Yvonne Burger
BR/DC 5/2019 | S. 267
Aufsätze

Der Werkvertrag

Die sechste Auflage des Buchs ist erschienen. Die Akteure der Baubranche verfügen wieder über ein lückenloses und aktuelles Arbeitsinstrument, das an das Bewährte der früheren ­Auflagen anknüpft.
Walter Maffioletti
BR/DC 6/2019 | S. 358
Aufsätze

Zur Beweislast bei der Mängelrüge

Verspätung, nicht Rechtzeitigkeit ist zu beweisen

Wird eine Mängelrüge verspätet erhoben, gehen die Mängelrechte des Bestellers unter. Das ist bekannt. Bekannt ist auch, dass sich Besteller und Unternehmer über die Frage, ob eine Mängelrüge rechtzeitig war, in die Haare geraten können. Wenn der Streit vor die Gerichte kommt, stellt sich die Frage, wer von den beiden wofür die Beweislast trägt. Muss der Besteller beweisen, dass er rechtzeitig…
Kommentierte Entscheide

Urteil des Bundesgerichts vom 4. September 2018 (1C_315/2017). Vgl. dazu auch BR/DC 2019, S. 94 Nr. 224, S. 95 Nr. 230, S. 100 f. Nr. 253.

Beurteilung von Entschädigungs­forderungen im Plangenehmigungs­verfahren

Sind grundlegende Entschädigungsvoraussetzungen – wie etwa die Übermässigkeit einer nachbarrechtlichen Störung – nicht gegeben, kann anstelle der örtlich zuständigen Eidgenössischen…
Aufsätze

Zur Abnahme des Planwerks

Wer Pläne bestellt, schliesst einen Werkvertrag ab. Sind ­Pläne mangelhaft, obliegt es dem Besteller, die Mängel zu rügen, wenn er seine Mängelrechte nicht verlieren will. Hubert Stöckli geht der Frage nach, ab welchem Zeitpunkt frühestens zu rügen ist. Nicht jede Planlieferung ist mit Abnahmewirkung ausgestattet; abgenommen wird das Planwerk erst nach dessen Vollendung. Und erst jetzt…
Hubert Stöckli
BR/DC 6/2019 | S. 317